AwSV

AwSV

AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Informationen über zusätzliche Ingenieurleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01. August 2017 gilt die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – kurz AwSV – in der bundeseinheitlichen Fassung. Diese Verordnung ist der Nachfolger für die bisher in Niedersachsen geltende Verordnung (VAwS) aus dem Jahr 1985.

Von der neuen Verordnung sind auch weiterhin landwirtschaftliche Lagerstätten für Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) sowie Biogasanlagen betroffen und unterliegen dieser Regelung.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen AwSV besteht aus einer sorgfältigen Beratung im Planungsstadium sowie einer Überwachung der Bauausführung durch anerkannte Sachverständige.

In Zusammenarbeit mit der Sachverständigen-Organisation „APO GEOPOHL AG“ habe ich mich entschlossen, zusätzlich zu meinem Planungsbüro mit dem Schwerpunkt Agrarbau auch eine Ausbildung zum Sachverständigen zu absolvieren. Es ist geplant, zukünftig die Leistungen der Beratung und Prüfung als Sachverständiger ausführen zu können. Es wäre schön, wenn die bisherige Zusammenarbeit auch in diesem Geschäftsfeld ausgebaut werden könnte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter APO GEOPOHL AG. Die dort aufgeführten Leistungen können über mein Büro in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen APO GEOPOHL AG erbracht werden. Natürlich bleiben die Architekturleistungen weiterhin ein Teil meines Büros.

Sie erreichen mich für eine Beratung zum Thema AwSV-Sachverständiger über die bekannten Büro-Kontaktdaten sowie über die E-Mail-Adresse stedesdorf@geopohl.com.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Kieckbusch
Dipl.-Ing.-Architekt

In Zusammenarbeit mit der